Informatives vom Wasser- und Bodenverband
Teufelsmoor
vor 1648
Das Gnarrenburger Moor steht unter der Verwaltung der
Erzbischöfe von Bremen und Verden.
1648 - 1718
Nach dem westfälischen Frieden steht es unter schwedischer
Verwaltung.
ab 1718
Königreich Hannover
Beginn von ersten Entwässerungsmaßnahmen
und Vermessungen der Moore. Die Moortiefen wurden festgestellt und das Moor
chemisch untersucht.
1752
Eine Gruppe von Fachleuten macht sich aufgrund eines Gutachtens von
dem Amtmann von Osterholz und Lilienthal, MEINERS, auf den Weg nach Holland,
Friesland und Oldenburg, um sich dort bereits mit Erfolg praktizierte
Kultivierungsprojekte anzuschauen.
Danach setzen erste Besiedlungs- und Entwässerungsversuche am Rande der Moore
ein.
um 1760
Auf Anregung und Plan des königlichen Moorkommisars Jürgen
Christian FINDORFF wurde nun planmäßig mit der Moorkultivierung begonnen. Sein
Plan war, eine Wasserverbindung zwischen Elbe und Weser herzustellen. Diese
sollte durch einen Verbindungskanal zwischen Oste und Hamme erreicht werden.
Der Kanal hatte drei Aufgaben zu erfüllen.
1. Schifffahrtsweg um Torf nach
Bremen und Hamburg transportieren zu können.
2. Erschließung des Hochmoorers
für eine Besiedlung.
3. Entwässerung des Moores.
25.8.1765
Moorkonferenz besichtigt die Hamme und berät den Ausbau der
Hamme, um sie bis zur Kreuzkuhle schiffbar zu machen.
1766
Baubeginn des Kanals bei Spreckens südlich von Bremervörde und
gleichzeitig bei der Kreuzkuhle.
ab Ende 18. Jahrundert
Langsamer Verfall des Kanals und Wassermangel
machten die Schifffahrt schwierig.
1827
Claus WITTE wird zum Moorkommissar ernannt und erreicht, dass der
Kanal 1828 wieder für Schiffe befahrbar und in den 30’er Jahren auf 30 Fuß
Breite (~9,00m ) und 3 Fuß Tiefe (~0,90 m) ausgebaut wird.Hierbei wurden von
Kolheim bis Gnarrenburg 9 Doppelschleusen mit einer gesamten
Wasserspiegeldifferenz von 5,40 m und von Gnarrenburg bis zur Oste 20
Klappstaue gebaut, die einen Wasserspiegelunterschied von insgesamt 6,00 m
hielten.Die Klappstaue, die jetzt wieder in der alten Technik neu errichtet
werden, waren eine Erfindung von WITTE.
bis 1830
mussten die Moorkolonien selbst für die Unterhaltung des
Oste-Hamme-Kanals aufkommen. Danach wurde eine Kanal- oder Schiffgrabenkasse
eingerichtet. Sie wurde durch erhöhte Benutzungsgebühr finanziert. Die Gebühr
musste beim Wirt an der Kreuzkuhle entrichtet werden. Mit enthalten war die
Schleusengebühr der Schleuse in Bremervörde.
Die Kanalaufsicht oblag dem
Kanalvogt, zwei Geschworenen sowie den Deputierten. Jede Kolonie entsandte einen
Deputierten. Dieses Gremium unterstand der Direktion des Amtes Bremervörde. Die
Oberaufsicht führte die “Königl. Landdrostei Stade”.
1877
Weil die Kanalgebühren für die Unterhaltung nicht mehr reichten,
mussten die Gemeinden zuzahlen. Sie gründeten zu diesem Zweck einen Kanalverband,
der vom Kanalausschuss verwaltet wurde.
1935
Der Kanalverband war nicht mehr in der Lage, den Kanal zu
unterhalten. Die Unterhaltungspflicht ging daher auf den Staat über und wurde
vom damaligen Wasserwirtschaftsamt Stade übernommen.
2002
Durch eine Änderung des Wassergesetzes wurde verfügt, dass der
Wasser- und Bodenverband Teufelsmoor für die Unterhaltung zuständig ist.